Vermietungsklauseln - Lot Navigation

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäfts der Vermietung von Lot Navigation, eingetragen bei der im Handelsregister von Cahors 46 unter der Nummer 499888923 eingetragenen Firma mit Hauptsitz in 46330 BOUZIES.

Diese Bedingungen gelten für die folgenden Boote : Nicols Duo LN, Nicols Quattro B LN, Nicols 1010 LN, Nicols Octo LN.

Zu überprüfen die Bedingungen ein anderes Boot

1 - ANMIETUNG

Das Buchungsformular hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen nach Erhalt der Reservierung. Die Reservierung ist definitiv, sobald LOT NAVIGATION die Reservierung bestätigt, nachdem das Reservierungsformular und die Anzahlung eingegangen sind.

Die Restzahlung, die auf der Bestätigung angegeben ist, wird automatisch ohne weitere Erinnerung 1 Monat vor Übergabe des Bootes fällig.

Bei Erhalt der Restzahlung erhält der Mieter die üblichen Unterlagen. Bei Reservierungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Abfahrt erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

Anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

- EIGNUNG

Der Mannschaftskapitän muss volljährig 18 Jahre sein, und muss in der Lage sein, die Verantwortung für das Boot und für seine Mannschaft zu übernehmen, egal ob er einen Bootsführerschein vorzeigen kann oder nicht. Der Kapitän akzeptiert die Vorgabe, dass das Steuern von Booten ab 16 Jahren nur unter Aufsicht und der Verantwortung eines Erwachsenen erlaubt ist. Dieser muß auf der Fahrkarte als Berechtigter eingetragen sein und an der Einführung zum Bootfahren teilnehmen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bootsübergabe zu verweigern, wenn der Mannschaftskapitän nicht in der Lage zu sein scheint diese Verantwortung zu übernehmen. In diesem Fall wird der Mietpreis nicht erstattet.

Der Mannschaftskapitän übernimmt das Boot, nachdem er alle Formalitäten erledigt hat (Kaution, Inventar), die Unterlagen und die Einweisung in die Navigation und Handhabung erhalten hat.

Der Mieter ist verpflichtet die Vorschriften der Flussschifffahrt zu respektieren. Die Anweisungen der Vermieter und öffentlichen Behörden sind zu beachten.

Die Fahrt bei Dunkelheit, Abschleppen und die Weitergabe oder die Untervermietung des Bootes an Dritte ist nicht erlaubt.

3 - KAUTION

Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem gemieteten Bootstyp. Sie wird bei der Abfahrt vor Einschiffung entrichtet (Bar, Scheck oder Kreditkarte) und besteht zum einen aus:

Reinigung - wenn das Boot nicht ordnungsgemäß und sauber wieder zurückgegeben wird: Reinigungskaution: 200 € auBer für Vierkabinenboote (250€).

Der Versicherungsselbstbehalt (Bootskaution) beläuft sich auf 1500€ auBer für Vierkabinenboote (2000€) dient zur Abdeckung von:

Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Bootes und/oder der Bootsausstattung und die Kosten im Falle eines AufGrund-Laufens des Bootes das durch Verschulden des Mieters und/ oder seiner Passagiere entsteht ; Kosten zur Ersetzung fehlender (verloren oder gestohlen) oder beschädigter Teile im Hinblick auf das bei der Bootsübernahme aufgestellte Inventar (siehe §5);

Kosten, die durch eine verspätete Rückgabe des Bootes (siehe §13) oder durch Verlassen des Bootes entstehen (siehe §12);

Treibstoff- und sonstige Betriebskosten (siehe §6).

Der Mieter erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass der Vermieter die oben genannten Kosten von seinem Konto via der bedingten Einzugsermächtigung auf der Kreditkarte oder des Einkassierens des Schecks in Höhe der Kaution abbuchen kann.

4 - VERSICHERUNGEN

Der Mietpreis beinhaltet die Versicherung des Bootes und die Haftpflicht des Mieters gegenüber Dritten.

Die Versicherung deckt nicht: Personenschäden der Passagiere bei Unfällen, die persönlichen Gegenstände, die eigene Haftpflicht der Mieter und den Verlust oder die Beschädigung des Bootes durch grobe Fahrlässigkeit.

Die Vollkaskoversicherung des Schiffes beinhaltet einen Selbstbehalt. Dieser Selbstbehalt wird vom Mieter als Kaution hinterlegt.

Der Mieter kann eine oder mehrere Zusatzversicherungen bei Vermieter oder einer Versicherung seiner Wahl für :

Stornokosten (ausgenommen Bearbeitungsgebühren),

Kautionsversicherung bis zur Hälfte der Kaution,

Fahrtunterbrechnung,

Personenschäden abschliessen.

Jedes Mannschaftsmitglied trägt selbst die Verantwortung für Schäden gegenüber Dritten, wenn diese Schäden auf grobe Fahrlässigkeit durch Einfluss von Alkohol oder Drogenkonsum, zurückzuführen sind.

5 - AUSSTATTUNG DES BOOTES

Der Mieter verpflichtet sich, jeden Verlust, Diebstahl oder Beschädigung dem Vermieter zu melden und kann zur Erstattung herangezogen werden.

6 - TREIBSTOFF

Kraftstoff, Schmierstoffe, Brennstoff für die Küche, sowie alle Stoffe die während der Mietzeit zur Funktion und Instandhaltung des Boots nötig sind, gehen zu Lasten des Mieters. Die Preise werden Ihnen in einer Tabelle vom Vermieter veröffentlicht und können je nach Marktlage angepasst werden. Eventuelle Hafen- oder Liegegebühren gehen zu Lasten des Mieters und sind von den Anlaufstellen abhängig und auch dort zu bezahlen.

7 - STORNIERUNGEN

Durch den Mieter:

Wenn der Mieter veranlasst wird, seine Buchung zu stornieren, muss er dies dem Vermieter schriftlich mitteilen. Es entstehen folgende Kosten:

mehr als 10 Wochen vor Übernahme: 150 € - Bearbeitungsgebühren,

4-10 Wochen vor Übernahme: 40% des Mietpreises (mit 150 € mind),

weniger als 4 Wochen vor Übernahme: 100% des Mietpreises.

Durch den Vermieter:

Wenn der Vermieter das gemietete Boot infolge unvorhergesehener Umstände, die nicht von ihm verschuldet sind, nicht zur Verfügung stellen kann, verpflichtet er sich, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um dem Mieter ein gleichwertiges Boot in Bezug auf Komfort und Größe anzubieten.

Im Falle der Unmöglichkeit während des vertraglich vorgesehenen Zeitraumes wird der Mietpreis erstattet, unter Ausschluss jeglicher weiterer Forderungen und unter Ausschluss von Schadensersatzforderungen.

8 - BUCHUNGSÄNDERUNGEN

Alle Mehrkosten enstanden durch Änderungen auf Wunsch des Mieters (Datum oder Bootstyp), die vom Vermieter genehmigt wurden, sind vom Mieter allein zu tragen (gem. §7 der allgemeinen Mietbedingungen).

9 - UNTERBRECHUNGEN, FAHRTEINSCHRÄNKUNGEN

Der Vermieter kann für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die nicht von ihm zu verantworten sind, nicht haftbar gemacht werden (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik, verwaltungstechnische Maßnahmen, Schleusenschluss während den Feiertagen, usw…).

Wenn die Bootsfahrt durch höhere Gewalt nicht angetreten werden kann, kann der Vermieter entweder die Ab- und Rückfahrtsorte sowie das Datum ändern, vorausgesetzt er liefert ein gleichwertiges, besseres Boot oder der Mieter bekommt nach Absprache zwischen beiden Parteien, den Betrag in Form einer Gutschrift für eine spätere Fahrt ausgehändigt. Sollte keine Einigung eintreten, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.

Wenn Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen zum totalen Ausfall der Fahrt und Verlust von einem oder mehrerem Tagen führen, werden der Mieter bekommt einer Gutschrift für eine spätere Fahrt (nur in der gleichen Jahrzeit). Sollte keine Einigung eintreten, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.

10 - PANNEN

Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenlosen Pannen-Service zur Verfügung, der so schnell wie möglich während der Geschäftszeiten auf Telefonanruf reagiert.

Dieser Pannenservice ist kostenlos, muss jedoch bei eigenem Verschulden vom Mieter selbst getragen werden:

Wenn während der Mietzeit Pannen auftreten, die nicht vom Mieter verursacht wurden, wird für entgangene Urlaubsfreude eine anteilsmäßige Erstattung abzüglich eines Selbstbehaltes von 24 Stunden vorgenommen.

Pannen, die vom Mieter verursacht wurden:

Wenn festgestellt wird, dass die Panne vom Mieter verursacht wurde, hat dieser keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution als Deckung der Kosten einzubehalten.

11 - UNFÄLLE UND BOOTSSCHÄDEN

Im Falle eines durch den Mieter verursachten Unfalles kann gegenüber dem Vermieter nicht reklamiert werden.

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden Unfall anzuzeigen, auch wenn dieser durch Dritte verursacht wurde. Der Vermieter wird dann notwendige Anweisungen erteilen.

Der Mieter darf ohne Einverständnis des Vermieters keine Reparaturen vornehmen oder vornehmen lassen. Er verpflichtet sich, ein Unfall-Protokoll zu erstellen, und es von den Beteiligten unterschreiben zu lassen.

Sollte die Fahrt durch einen Unfall, der nicht vom Mieter verursacht wurde, unterbrochen werden, so berechtigt dies nicht zu Schadensersatzforderungen.

12 - VERLASSEN DES BOOTES

Im Falle des Verlassen des Hausbootes vom Mieter, wird der Vermieter den Mieter die Rückführungskosten in Rechnung stellen, berechnet in Form eines Pauschalpreis von 100 € /Tag zzgl. Treibstoff und Reinigungskosten.

13 - RÜCKGABE

Das Boot muss, außer aufgrund höherer Gewalt, vertragsgemäß zum vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit zurückgegeben werden: der Mannschaftskapitän muss seine Fahrt so einplanen, dass er genügend Zeit hat, um das Boot rechtzeitig zurückzugeben.

Das Boot muss dem Vermieter im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übernommen worden ist und lt.

Inventarliste.

Der Mieter ist für alle, durch seine Verspätung verursachten Kosten verantwortlich. Für jeden angebrochenen Tag der Verspätung wird der Mietpreis entsprechend in Rechnung gestellt. Zusätzlich der Kosten, die der Nachmieter in Rechnung stellt.

14 - GERICHTSSTAND

Lt. des Gesetzes 90-314 vom 13. Juni 1990 des Europarates ist die Vermietung kein touristische Pauschalarrangement.

Im Falle eines Widerspruches ist allein das Handelsgericht von Cahors zuständig.